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BFH Urteil v. - X R 54/94 BStBl 1997 II S. 813

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 und 7EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1 a Satz 1EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. aZPO § 323

Wiederkehrende Leistungen nicht als Sonderausgaben (Leibrente oder dauernde Last) abziehbar, wenn im Wege der vorweggenommenen Erbfolge ein ertragloses Grundstück übertragen wird

Leitsatz

Wird ein ertragloses Grundstück (mit aufstehendem Rohbau) im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übertragen, sind im Zusammenhang hiermit vereinbarte Unterhaltszahlungen, die wiederkehrend auf die Lebenszeit des Übergebers zu leisten sind, nicht als Sonderausgaben (Rente oder dauernde Last) abziehbar.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1997 II Seite 813
NAAAA-96045

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