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BFH Urteil v. - I R 18/97 BStBl 1998 II S. 440

Gesetze: EStG § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d

Inländische Einkünfte i. S. des zweiten Halbsatzes von § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d EStG sind nur dann anzunehmen, wenn im Inland ausgeübte Darbietungen im Inland verwertet werden

Leitsatz

Inländische Einkünfte i. S. des zweiten Halbsatzes von § 49 Abs. 1 Nr 2 Buchst. d EStG sind nur dann anzunehmen, wenn im Inland ausgeübte Darbietungen im Inland verwertet werden.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1998 II Seite 440
LAAAA-96225

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