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BFH Urteil v. - VIII R 18/95 BStBl 1999 II S. 384

Gesetze: EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, Nr. 2 Satz 1ZPO § 293

Mitunternehmerschaft zwischen Eheleuten bei vereinbarter Gütergemeinschaft, zu deren Vermögen ein Gewerbebetrieb mit nennenswertem Betriebskapital gehört

Leitsatz

1. Gehört zum Vermögen eines Ehegatten bei vereinbarter Gütergemeinschaft ein Gewerbebetrieb mit einem ins Gewicht fallenden Betriebskapital, so werden die Ehegatten regelmäßig Mitunternehmer des Betriebes (ständige Rechtsprechung). Die Gütergemeinschaft führt jedoch nicht unmittelbar und zwangsläufig zur Annahme einer Mitunternehmerschaft. Vielmehr bleibt stets für das Bejahen der Merkmale des Mitunternehmerrisikos und der Mitunternehmerinitiative eine Gesamtwürdigung im Einzelfall erforderlich.

2. Als steuerrechtlich notwendige Grundlage für die Mitunternehmerschaft reicht bei Ehegatten niederländischer Staatsangehörigkeit, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind, regelmäßig auch das Bestehen der allgemeinen Gütergemeinschaft nach niederländischem Recht aus.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1999 II Seite 384
BFHE S. 153 Nr. 185
RAAAA-96505

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