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BFH Urteil v. - IV R 14/98 BStBl 1999 II S. 681

Gesetze: EStG § 5 Abs. 6EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3, Nr. 2 Satz 2HGB § 253 Abs. 3 Satz 1

Keine Teilwertabschreibung bei sog. ,,bewußten Verlustprodukten''

Leitsatz

Ein Wirtschaftsgut des Umlaufvermögens, mit dessen Verkauf wirtschaftliche Vorteile für das Unternehmen im ganzen verbunden sind, ist auch dann mit den Anschaffungskosten und nicht mit einem niedrigeren Teilwert zu bewerten, wenn der Verkaufspreis bewußt nicht kostendeckend kalkuliert ist (sog. Verlustprodukt). Das gilt jedenfalls dann, wenn das Unternehmen Gewinne erzielt. Die Berücksichtigung des mit dem Verlustprodukt verbundenen Erfolgsbeitrags für das Unternehmen bei der Bewertung dieses Wirtschaftsgutes verstößt, auch wenn es sich dabei um geschäftswertbeeinflussende Umstände handelt, nicht gegen den Grundsatz der Einzelbewertung.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1999 II Seite 681
BAAAA-96626

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