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BFH Urteil v. - II R 37/84 BStBl 1986 II S. 613

Gesetze: ErbStG (1974) § 15 Abs. 1 Steuerklasse III Nr. 4

Leitsatz

Abkömmling von Geschwistern des Erblassers i.S. des § 15 Abs. 1 ErbStG (1974) - Steuerklasse III Nr. 4 (jetzt Nr. 3) - ist ein Adoptivkind auch dann, wenn sich die Wirkung der Adoption nicht auf Verwandte des Annehmenden erstrecken und das Adoptivkind mit dem Erblasser selbst daher nicht verwandt ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1986 II Seite 613
BFHE S. 471 Nr. 146,
LAAAA-97933

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