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BFH Urteil v. - VII R 102/75 BStBl 1976 II S. 440

Gesetze: AO § 86AO § 237GG Art. 3 Abs. 3GG Art. 103

Leitsatz

1. Auch eine einem der deutschen Sprache nicht mächtigen Ausländer nur in deutscher Sprache erteilte schriftliche Rechtsmittelbelehrung setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang.

2. Läßt der ausländische Adressat den ihm zugestellten und mit der schriftlichen Rechtsmittelbelehrung versehenen Steuerbescheid sechs Wochen lang liegen, ohne sich um eine Übersetzung zu bemühen, so ist ihm Nachsicht wegen der Versäumung der Einspruchsfrist nicht zu gewähren.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1976 II Seite 440
BFHE S. 294 Nr. 118,
HAAAB-00680

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