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BFH Urteil v. - VIII R 35/73 BStBl 1979 II S. 530

Gesetze: AO § 259 Abs. 2 (i.d.F. vor dem )AO § 248 Abs. 2AO (1977) § 367 Abs. 2

Leitsatz

Läßt ein Steuerpflichtiger die Einspruchsentscheidung des Finanzamts bestandskräftig werden, so ist er bei einer späteren Beseitigung der Bestandskraft nicht gehindert, sein früheres im Einspruchsverfahren verfolgtes Begehren wieder aufzugreifen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1979 II Seite 530
BFHE S. 295 Nr. 127,
HAAAB-01652

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