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BFH Urteil v. - II R 16/81 BStBl 1983 II S. 19

Gesetze: ErbStG (1974) § 9 Abs. 1 Nr. 2ErbStG (1974) § 15 Abs. 1ErbStG (1974) § 17 Abs. 1

Leitsatz

1. Eine Grundstücksschenkung ist nicht schon mit der Erteilung von Auflassungsvollmachten an die Bürovorsteher des Notars ausgeführt.

2. Wird eine Schenkung erst nach dem Tode des Schenkers ausgeführt, so bleibt für die Festsetzung der Schenkungsteuer gleichwohl das Verhältnis des Schenkers zum Beschenkten maßgebend.

3. § 17 Abs. 1 ErbStG 1974 ist nicht verfassungswidrig.

Fundstelle(n):
BStBl 1983 II Seite 19
BFHE S. 501 Nr. 136,
MAAAB-02537

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