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BFH Urteil v. - I R 55/80 BStBl 1984 II S. 62

Gesetze: AO §§ 211, 212a Abs. 2, Abs. 3AO (1977) § 157 Abs. 1 Satz 2AO (1977) § 184 Abs. 1 Satz 2, Satz 3GewStG (1968) § 5 Abs. 1

Leitsatz

Bei einem an eine atypische stille Gesellschaft gerichteten Gewerbesteuer- oder Gewerbesteuermeßbescheid ist es erforderlich, daß die Mitunternehmer einzeln bezeichnet werden und die Art ihrer gesellschaftsrechtlichen Verbindung zum Ausdruck kommt.

Fundstelle(n):
BStBl 1984 II Seite 62
BFHE S. 291 Nr. 139,
EAAAB-02813

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