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BFH Urteil v. - IV R 50/72 BStBl 1977 II S. 201

Gesetze: BGB §§ 1519 ff.EStG § 15 Nr. 2

Leitsatz

Die Ehefrau eines selbständigen Handelsvertreters, der im Güterstand der Errungenschaftsgemeinschaft lebt, ist im Regelfall auch dann nicht Mitunternehmerin des vom Ehemann betriebenen gewerblichen Unternehmens, wenn man davon ausgeht, daß das gewerbliche Betriebsvermögen zum ehelichen Gesamtgut gehört.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1977 II Seite 201
BFHE S. 21 Nr. 121,
IAAAB-05006

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