Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG Baden-Württemberg Urteil v. - 12 K 13/99

Promotionskosten als Werbungskosten

Leitsatz

Aufwendungen für eine Promotion sind grundsätzlich nicht als Werbungskosten abziehbar. Promotionskosten können ausnahmsweise nur dann als Werbungskosten anerkannt werden, wenn das Promotionsvorhaben selbst ausschließlicher oder wesentlicher Gegenstand eines Dienstverhältnisses ist.

Fundstelle(n):
JAAAB-06086

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen