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FG Baden-Württemberg Beschluss v. - 2 V 42/99

Gesetze: EStG 1999 § 32 Abs 4 Satz 6, EStG 1999 § 32 Abs 4 Satz 7, EStG § 32 Abs 4 Satz 1 Nr 2 Buchst a, FGO § 69 Abs 3, FGO § 69 Abs 2 Satz 2

Kindergeldrechtliche Einkünfte und Bezüge des Kindes bei Beendigung der Ausbildung und Beginn eines Arbeitsverhältnisses während eines Monats

Leitsatz

Endet die Berufsausbildung eines volljährigen Kindes während eines Monats und wird das Kind anschließend sofort ohne Unterbrechung in ein reguläres Arbeitsverhältnis übernommen, so ist ernstlich zweifelhaft, ob und ggf. wie die in diesem Monat erzielten Ausbildungsbezüge bzw. das anteilige Gehalt für das Arbeitsverhältnis bei der kindergeldrechtlichen Berechnung der Einkünfte und Bezüge des Kindes in diesem Jahr zu berücksichtigen sind.

Fundstelle(n):
TAAAB-06369

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