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FG BADEN-WÜRTTEMBERG Urteil v. - 8 K 419/98

Gesetze: EStG § 4 Abs 4, EStG § 19 Abs 1, EStG § 12 Nr 2

Steuerliche Anerkennung eines mit den Eltern vereinbarten Aushilfslohnverhältnisses

Leitsatz

Nicht jede geringfügige Abweichung vom Üblichen hat notwendigerweise die steuerliche Nichtanerkennung eines zwischen nahen Angehörigen (hier: mit den Eltern) abgeschlossenen Arbeitsvertrages zur Folge. Dazu führt weder eine im Rahmen eines Aushilfslohnverhältnisses vereinbarte feste Pauschalvergütung noch fehlende Angaben über den Fälligkeitszeitpunkt des Arbeitslohnes. Schädlich ist jedoch eine häufig verspätete Lohnzahlung, ein vierteljährlicher Lohnzahlungszeitraum, das Fehlen von Arbeitszeitnachweisen bei Teilzeitbeschäftigten sowie die Überschreitung der vereinbarten pauschal vergüteten Arbeitszeit um 100% ohne finanziellem Ausgleich.

Fundstelle(n):
JAAAB-06569

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