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FG Köln Urteil v. - 10 K 6499/02

Gesetze: AO § 172 Abs 1, AO § 172 Abs 1 S 1, AO § 172 Abs 1 S 1 Nr 2, AO § 172 Abs 1 S 1 Nr 2 Buchst a, AO § 172 Abs 1, AO § 172 Abs 1 S 3, FGO § 76 Abs 3, FGO § 79b Abs 3, FGO § 137 S 1, FGO § 137 S 2, AO § 364b

Verfahren:

Kostentragung bei Ausschlussfristsetzung

Leitsatz

1) Ist eine erst nach Ablauf der Ausschlussfrist gem. § 364b AO eingereichte Steuererklärung mangels Verzögerung des Rechtsstreits im Klageverfahren zu berücksichtigen, so besteht auch unter Geltung des § 172 Abs. 1 S. 3 AO eine Abhilfebefugnis der Finanzbehörde.

2) Die durch Ablehnung einer derartigen Abhilfeentscheidung entstehenden zusätzlichen Verfahrenskosten (hier: Urteilsgebühr) können der Finanzbehörde auferlegt werden.

Fundstelle(n):
OAAAB-08773

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