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FG Köln Urteil v. - 10 K 6048/99 EFG 2000 S. 1056

Gesetze: EStG § 4 Abs 5, EStG § 4 Abs 5 Nr 6b, EStG § 9 Abs 5

Arbeitszimmer

Zum Begriff "anderer Arbeitsplatz"

Leitsatz

Dem Schulleiter einer Grundschule steht für seine berufliche Tätigkeit (Vor- und Nachbereitung des Unterrichts) kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, wenn ihm im Sekretariatszimmer, das nicht in der Art eines Großraumbüros mit voneinander abgetrennten Arbeitsbereichen ausgestattet ist, zur Erfüllung seiner Schulverwaltungsaufgaben ein Schreibtisch zur Nutzung überlassen ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2000 S. 1056
AAAAB-08811

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