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Finanzgericht München Urteil v. - 13 K 1533/01

Gesetze: AO § 118 S. 1, AO § 130 Abs. 2 Nr. 4, AO § 130 Abs. 3 S. 1, AO § 218 Abs. 2

Anrechnung von Kirchenlohnsteuer (KiLSt)

Begünstigender Verwaltungsakt

Änderung eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakts, wenn Rechtswidrigkeit dem Begünstigten bekannt ist bzw. bekannt sein muss

Leitsatz

Die Änderung einer zu hohen KiLSt-Anrechnung ist gem. § 130 Abs. 2 Nr. 4 AO auch dann möglich, wenn die Rechtswidrigkeit dem Kläger zwar nicht im Zeitpunkt der Anrechnung bekannt ist oder sein muss, später dann aber aufgrund geänderter Umstände derart zu Tage tritt, dass sie auch einem steuerlichen Laien ins Auge fallen muss.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
OAAAB-09505

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