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FG München Urteil v. - 16 K 4486/97 EFG 2000 S. 67

Gesetze: EStG § 24 Nr 1 Buchst a, EStG § 24 Nr 1 Buchst b, EStG § 34 Abs 2 Nr 2, EStG § 42e

Bereits im Anstellungsvertrag geregelte Kündigungs-Abfindung nicht steuerbegünstigt; keine Bindungswirkung der Anrufungsauskunft für das spätere Veranlagungsverfahren

Leitsatz

1. Enthält bereits der Anstellungsvertrag des Geschäftsführers einer GmbH eine Klausel, wonach ihm bei einem von der Gesellschaft verursachten Ausscheiden als Geschäftsführer eine der Höhe nach bestimmte Abfindung zustehen soll, führt die später bei Kündigung des Anstellungsvertrags durch die GmbH dementsprechend geleistete Zahlung nicht zu einer dem ermäßigten Steuersatz für außerordentliche Einkünfte unterliegenden "Entschädigung".

2. Eine für Zwecke des Lohnsteuerverfahrens erteilte Anrufungsauskunft nach § 42e EStG hindert das beklagte FA nicht, im Einkommensteuer-Veranlagungsverfahren abweichend zu entscheiden.

Fundstelle(n):
EFG 2000 S. 67
IAAAB-09828

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