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Finanzgericht München Beschluss v. - 9 K 4638/00

Gesetze: EStG § 20 Abs. 1 Nr. 4, BGB § 774, BGB § 728, HGB § 230

Einkünfte aus Kaitalvermögen aus einer typisch stillen Gesellschaft

Vermögenseinlage des stillen Gesellschafters

aufschiebend bedingter Vertrag über eine stille Gesellschaft

Verlust der Einlage als privater Vermögensverlust

Anteil am laufenden Verlust

Leitsatz

1. Voraussetzung für einen Vertrag über eine stille Gesellschaft ist, dass sich der stille Gesellschfter zur Leistung einer Einlage verpflichtet. Ist zum Zeitpunkt des Abschlusses des Gesellschaftsvertrages noch völlig offen, ob der stille Gesellschafter eine Einlage leisten muss, kommt nur ein unter der aufschiebenden Bedingung der Einlagenerbringung abgeschlossener Gesellschaftsvertrag in Betracht.

2. Der Verlust der Einlage des stillen Gesellschafters wegen Zahlungsunfähigkeit des Inhabers der Handelsgewerbes ist ein im Rahmen der Einkünfte aus Kaitalvermögen irrelevanter privater Vermögensverlust.

Fundstelle(n):
WAAAB-10596

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