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FG MÜNSTER Urteil v. - 4 K 3886/98 Zerl EFG 2001 S. 6

Gesetze: AO 1977 § 119 Abs 1, AO 1977 § 157 Abs 1, AO 1977 § 157 Abs 1 S 2, AO 1977 § 169 Abs 2, AO 1977 § 169 Abs 2 Nr 2, AO 1977 § 170 Abs 2, AO 1977 § 170 Abs 2 Nr 1, AO 1977 § 171 Abs 3, AO 1977 § 171 Abs 10, AO 1977 § 182 Abs 1, AO 1977 § 184 Abs 1, AO 1977 § 185, AO 1977 § 188 Abs 2, AO 1977 § 189 Abs 1, AO 1977 § 351 Abs 2, AO 1977 § 190, GewStG § 28 Abs 1

Gewerbesteuer

Zerlegungsbescheid - Zur Frage der Festsetzungsverjährung und der Bindungswirkung der Gewerbesteuermessbetragsfestsetzung

Leitsatz

1. Die Änderungsvorschrift des § 189 AO stellt lediglich eine besondere Regelung zur Änderung oder Nachholung von Zerlegungsbescheiden dar. Eine Hemmung der Festsetzungsfrist oder ein Außer-Kraft-Setzen der Verjährungsvorschriften wird hierdurch nicht bewirkt.

2. Die Entscheidung darüber, ob eine gewerbesteuerliche Organschaft gegeben ist, wird in der Gewerbesteuermessbetragsfestsetzung des Organträgers getroffen. Die dort getroffenen Feststellungen sind auch für die Folgebescheide (Zerlegungsbescheide) bindend und können nicht Gegenstand einer rechtlichen Überprüfung im Zerlegungsverfahren sein.

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 6
UAAAB-11025

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