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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 5 K 134/96 EFG 2001 S. 1406

Gesetze: AO § 122 Abs. 2

Beweispflicht des Finanzamtes bei fehlendem Absendevermerk des (Umsatz-)Steuerbescheides

Leitsatz

  1. Das Finanzamt ist darlegungs- und beweispflichtig, dass ein Steuerbescheid zur Post gegeben wurde und den Bereich des Finanzamts rechtzeitig verlassen hat.

  2. Der erforderliche Nachweis wird grds. durch einen Absendevermerk auf der in den Steuerakten befindlichen Ausfertigung des Umsatzsteuerbescheides erbracht.

  3. Fehlt ein derartiger Absendevermerk, kann das Finanzamt den ihm obliegenden Nachweis, der Bescheid habe den Behördenbereich verlassen, nicht nach den Regeln des Anscheinsbeweises führen.

  4. Es gibt keinen sachlichen Grund, die Frage der Beweislast und damit der Risikoverteilung einseitig zugunsten der Finanzämter zu entscheiden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 1406
ZAAAB-11473

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