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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - IV 5/1999 EFG 2000 S. 602

Erhebung von Hinterziehungszinsen zur Vermögensteuer von einem Erben

Leitsatz

Der Festsetzung von Hinterziehungszinsen für hinterzogene Vermögensteuer steht nicht entgegen, daß der Steuerpflichtige, der eine Steuerhinterziehung begangen hat, nicht mehr am Leben ist. Die Hinterziehungszinsen können gegen seinen Gesamtrechtsnachfolger festgesetzt werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Fundstelle(n):
EFG 2000 S. 602
VAAAB-11671

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