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THÜRINGER FG Urteil v. - III 1325/97

Gesetze: StBerG § 46 Abs 1 S 2StBerG § 40a Abs 1 S 3 StBerV § 19 MdF-AnO § 2 Abs 2 Buchst a GG Art 20 Abs 3

Rücknahme der vorläufigen Bestellung eines Steuerberaters

Leitsatz

1. In die für die Zulassung als Helfer in Steuersachen (Steuerbevollmächtigter) nach der MdF-AnO vom erforderliche langjährige (hier mindestens zehn Jahre) Erfahrung auf dem Gebiet des Steuerrechts kann die Dauer der Lehrzeit in steuer- und wirtschaftsberatenden Berufen (hier: Ausbildung zum Steuerfachgehilfen) nicht einbezogen werden.

2. Die Rücknahme der vorläufigen Bestellung als Steuerbevollmächtiger wegen Rechtswidrigkeit (§ 46 Abs. 1 Satz 2 1. Alt. StBerG) verstößt auch nach der Teilnahme an dem Überleitungsseminar nach § 40 a Abs. 1 Satz 3 StBerG nicht gegen den aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) abzuleitenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Fundstelle(n):
JAAAB-13136

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