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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 4 K 6096/97

Gesetze: AO § 233a, AO § 227

Erlaß von Zinsen

Leitsatz

  1. Für die Entstehung der Zinsen nach § 233a AO ist unbeachtlich, aus welchen Gründen die zu verzinsenden Steuern verspätet festgesetzt werden.

  2. Ein Erlaß aus sachlichen Billigkeitsgründen kommt nicht bereits deshalb in Betracht, weil die verspätete Steuerfestsetzung auf Gründen beruht, die die Finanzbehörde zu vertreten hat.

Fundstelle(n):
MAAAB-13362

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