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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - II 218/02 EFG 2004 S. 703

Gesetze: AO § 269 Abs. 2

Abgabenordnung: Ein vor Bekanntgabe des Leistungsgebots gestellter Aufteilungsantrag ist schwebend unwirksam

Leitsatz

Ein vor dem Leistungsgebot gestellter Aufteilungsantrag ist schwebend unwirksam und wird mit Erlass des Leistungsgebotes wirksam. Danach ist ein Aufteilungsantrag mit Erlass des das Leistungsgebot enthaltenden Einkommensteuerbescheides wirksam geworden.

Fundstelle(n):
DStRE 2004 S. 118 Nr. 2
EFG 2004 S. 703
EFG 2004 S. 703 Nr. 10
MAAAB-14039

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