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FG Köln Urteil v. - 15 K 1464/03 EFG 2004 S. 282

Gesetze: FGO § 76 Abs 3, AO 1977 § 364 b, FGO § 137 S 3

Gerichtskosten:

Kostentragungspflicht von Gerichtskosten nach Präklusion im Einspruchsverfahren

Leitsatz

1) Die Kostentragungspflicht des § 137 Satz 3 FGO lässt kein Ermessen des FG zu.

2) Nach Wortlaut, Stellung, Entstehungsgeschichte und der Intention des Gesetzgebers von § 137 Satz 3 FGO tragen die jeweiligen Kläger die gesamten Kosten.

3) § 137 Satz 3 FGO ist auch anzuwenden, wenn die Kläger die Erklärungen und Beweismittel erstmals im Klageverfahren beibringen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 282
EFG 2004 S. 282 Nr. 4
BAAAB-14342

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