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FG München  v. - 7 K 1387/00

Gesetze: AStG § 8 Abs. 1 Nr. 2, AStG § 8 Abs. 2, AStG § 14, AStG § 18

Hinzurechnungsbesteuerung nach dem Außensteuergesetz: Bagatellgrenze für Nebeneinkünfte aus passivem Erwerb einer nachgeschalteten Gesellschaft mit Einkünften aus aktiver Tätigkeit

Leitsatz

Zinserträge einer schweizerischen AG (Obergesellschaft) nachgeschalteten schweizerischen Kapitalgesellschaft (Untergesellschaft) sind nicht gemäß § 14 AStG der schweizerischen Obergesellschaft zuzurechnen, wenn die Zinserträge der Untergesellschaft weniger als 10 v.H. ihrer gesamten Bruttoerträge betragen und die Untergesellschaft ihre Bruttoerträge daher fast ausschließlich aus unter § 8 Abs. 1 Nr. 2 AStG fallenden (aktiven) Tätigkeiten erzielt.

Fundstelle(n):
NAAAB-15576

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