Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Finanzgericht Hamburg Urteil v. - III 219/02 EFG 2004 S. 830

Gesetze: FGO § 40 Abs. 2, FGO § 46, FGO § 42, AO § 171 Abs. 3, AO § 172, AO § 175 Abs. 1 Nr. 1, AO § 181 Abs. 5, AO § 347, AO § 351, AO § 357, AO § 365 Abs. 3, AO § 367 Abs. 2 S. 3, AO § 264, AO § 169, AO § 170

Unzulässigkeit der Klage nach Erledigung des vorangegangenen Einspruchs- und Klageverfahrens

Leitsatz

1. Nachdem einem Einspruch vollständig abgeholfen wurde, bedarf es keiner Einspruchsentscheidung mehr und ist eine Anfechtung unzulässig.

2. Nach tatsächlicher Verständigung und Erledigungserklärungen im Vorprozess ist der zusagegemäß ergangene Änderungsbescheid unanfechtbar.

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 830
EFG 2004 S. 830 Nr. 11
ZAAAB-16946

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen