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Finanzgericht Hamburg Beschluss v. - II 375/03

Gesetze: AO § 25, AO § 26, AO § 127, AO § 162, FGO § 69

§ 127 AO ist auf Schätzungsfälle gemäß § 162 AO anwendbar

Leitsatz

§ 127 AO ist auf Schätzungsfälle gemäß § 162 AO anwendbar.

Fundstelle(n):
GAAAB-17129

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