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Arbeitshilfe März 2020

Erbanteilsabtretung mit Sicherheiten für Verkäufer und Käufer - Muster

Dr. Ulrich Hönle

Die Erbanteilsabtretung kann entweder den gesamten Nachlass oder einen Miterbenanteil betreffen. In diesem Zusammenhang ist wesentlich, dass der Miterbe durch die Übertragung seine Stellung als Erbe nicht verliert und bei der Berechnung der Pflichtteile mitgezählt wird. Der Erbschein wird durch die Übertragung nicht unrichtig. Da im Fall der Veräußerung eines Miterbenanteils an einen Dritten das gesetzliche Vorkaufsrecht der übrigen Miterben zu beachten ist, ist die wirksame Übertragung des Miterbenanteils an einen Dritten nur dann möglich, wenn die weiteren Miterben keinen Gebrauch von ihrem Vorkaufsrecht machen. Zu beachten ist, dass die Erbteilsübertragung zu ihrer Wirksamkeit der notariellen Beurkundung bedarf. Ferner ist zu beachten, dass der Inhalt der Erbmasse vorher genau ermittelt werden sollte, da sich die Erbanteilsabtretung nicht auf bestimmte Gegenstände, sondern zwingend auf die gesamte Erbmasse (z. B. auch Schulden) bezieht. Vorzugswürdig – da für den Erwerber sicherer – ist in der Praxis meist die Verfügung über einzelne, bestimmte Nachlassgegenstände durch alle Erben bzw. eine Erbauseinandersetzung unter Beteiligung aller Erben.

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