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Arbeitshilfe März 2020

Gemeinschaftliches Testament: Berliner Testament – Muster

Dr. Ulrich Hönle
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Ein gemeinschaftliches Testament ist eine gemeinsame letztwillige Verfügung von Ehegatten (oder eingetragenen Lebenspartnern), welche entweder durch eine eigenhändige Erklärung (privatschriftliches Testament) oder zur Niederschrift des Notars (öffentliches Testament) errichtet werden kann.

Ein gemeinschaftliches Testament kann nur persönlich durch die Erblasser errichtet werden, welche miteinander verheiratet sein müssen oder in eingetragener Lebenspartnerschaft leben müssen. Durch die gemeinsame Errichtung können Verfügungen beider Ehegatten, von denen anzunehmen ist, dass die Verfügung des einen nicht ohne die Verfügung des anderen getroffen sein würde (z.B. gegenseitige Erbeinsetzung), wechselbezüglich aneinander gekoppelt werden, § 2270 BGB. Es kann also eine sog. Bindungswirkung wechselbezüglicher Verfügungen erreicht werden, die den Änderungsspielraum des überlebenden Ehegatten einschränkt. Dies geschieht ohne Beratung der Testierenden leider häufig auch versehentlich und kann zu nicht unerheblichen Folgeproblemen bei der Nachlassgestaltung führen.

Im privatschriftlichen gemeinschaftlichen Testament in der Variante des sog. „Berlin...