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IWB Nr. 9 vom Seite 429 Fach 5 Türkei Gr. 2 Seite 114

Zinseinnahmen aus der Türkei und deren Besteuerung in Deutschland

von Dipl.-Volkswirt Nebi Kesen, StB, Hamburg

Seit Anfang der 80er Jahre haben mehr als 300 000 Steuerinländer türkischer oder kurdischer Abstammung Einlagen auf Festgeldkonten in der Türkei getätigt, wodurch den Presseberichten zufolge Zinseinnahmen von bis zu 10 Mrd. € im Laufe der zwei Jahrzehnte entstanden sind. Grund dieser „Anlagelust„ waren die hohen Habenzinsen der türkischen Banken, welche sich bis auf 15 % der Kapitaleinlage beliefen. Diese Zinsen blieben bei der Masse der Anleger über Jahre hinaus unversteuert, bis die Finanzverwaltung und die Staatsanwaltschaft 1999 einen Fall aufgedeckt haben, wonach nachweislich hunderttausende von Menschen über eine deutsche Bank Festgeldkonten bei der türkischen Zentralbank (Merkez Bankasi) in der Türkei eingerichtet und daraus bis dahin in Deutschland unerklärte Zinseinkünfte erzielt haben. Durch diesen Vorfall, der noch im Rahmen der Ermittlungen der Finanzbehörden weiter untersucht wird und aufgrund der eventuell begangenen Steuerstraftat neben der Nachversteuerung zusätzliche „Kosten„ für die Sparer mit sich bringt, rücken die zwischenstaatlichen Vereinbarungen zwischen Deutschland und der Türkei bezüglich der Besteuerung „solcher„ Fälle ...