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FG Münster Urteil v. - 7 K 1486/00 E EFG 2004 S. 1179

Gesetze: AO § 173 Abs 1, AO § 173 Abs 1 Nr 1, AO § 173

Verfahren:

Unzureichende Sachverhaltsaufklärung durch das Finanzamt

Leitsatz

Dem Finanzamt ist eine Änderung der bestandskräftigen Steuerfestsetzung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO nach den Grundsätzen von Treu und Glauben verwehrt, wenn die nachträglich bekannt gewordenen Tatsachen bei ordnungsgemäßer Erfüllung der nach § 88 AO bestehenden Ermittlungspflicht schon vor der Steuerfestsetzung hätten bekannt sein können und der Steuerpflichtige den relevanten Sachverhalt richtig, vollständig und deutlich unterbreitet hat.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2004 S. 1105 Nr. 18
EFG 2004 S. 1179
EFG 2004 S. 1179 Nr. 16
HAAAB-22803

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