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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 9 K 43/01 EFG 2004 S. 1246

Gesetze: FGO § 40 Abs. 2, KiStG Baden-Württemberg § 5 Abs. 1 Nr. 5, AO 1977 § 44, AO 1977 § 226

Rechtswidrige Kirchensteuerfestsetzung bei glaubensverschiedenen Ehegatten auch gegenüber dem konfessionslosen Ehegatten

Kirchensteuer (Kirchgeld) 1998 und 1999

Leitsatz

Gehört nur die keine Einkünfte erzielende Ehefrau einer steuererhebenden Kirche an, wird in dem gegenüber den zusammen veranlagten Ehegatten ergangenen Bescheid über Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer die Kirchensteuer in Form von Kirchgeld rechtswidrig auch gegenüber dem konfessionslosen Ehemann festgesetzt, wenn das Kirchgeld durch Verrechnung mit dem durch Abzug von Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag bei ihm entstandenen Guthaben erhoben wird und in den Erläuterungen zum Bescheid der mehrdeutige Hinweis erfolgt, dass die „Kirchensteuer für die Ehefrau” festgesetzt wird.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 1246
EFG 2004 S. 1246 Nr. 16
ZAAAB-23056

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