Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
IWB Nr. 14 vom Seite 647 Fach 3 Deutschland Gr. 1 Seite 2073

Das neue Anwendungsschreiben zum AStG

– Anmerkungen zu den Neuregelungen durch das

von Dipl.-Kfm. Manfred Günkel, WP/StB und Dipl.-Finw. Dr. Bettina Lieber, RA/StB, Deloitte, Düsseldorf

I. Einleitung

Fast zehn Jahre nach Erscheinen des sog. AStG-Anwendungserlasses aus dem Jahre 1994 (, BStBl I 1995, Sondernummer 1) hat das BMF eine aktualisierte Fassung dieses Erlasses veröffentlicht (BStBl I 2004, Sondernummer 1). Anlass waren die zahlreichen Änderungen des AStG durch verschiedene Gesetze aus jüngerer Zeit, insbesondere das Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform (UntStFG v. , BGBl I 2001, S. 3858, BStBl I 2002, S. 35), das Steuervergünstigungsabbaugesetz (StVergAbG v. , BGBl I 2003, S. 660, BStBl I 2003, S. 321) und das Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz (ProtErklG v. , BGBl I 2003, S. 2840, BStBl I 2004, S. 14). Vor allem die Hinzurechnungsbesteuerung, das Kernstück des AStG, wurde auch grundlegend konzeptionell geändert. Die Einführung des „Halbeinkünfteverfahrens” durch das StSenkG führte dazu, dass das ursprüngliche Konzept der Hinzurechnungsbesteuerung als vorgezogene Dividendenbesteuerung (allerdings bereits mit S. 649 Ausnahmeregelung für Zwischeneinkünfte mit Kapitalanlagecharakter aufgrund der Änderung in 1992 durch das StÄndG 1992 v. , BGBl I 1992, S. 297, modifiziert durch das StMBG v. , BGBl I 1993, S. 2310) nicht mehr beibehalten werden konnte. ...BGBl I 2000BStBl I 2000, S. 1428