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Sächsisches FG Urteil v. - 3 K 597/03

Gesetze: AO 1977 § 355 Abs. 1 S. 1, AO 1977 § 357 Abs. 3 S. 1, AO 1977 § 361, AO 1977 § 350, AO 1977 § 358, BGB § 133

Auslegung des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung (AdV) eines Einkommensteuerbescheids als Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid

Einkommensteuer 1999

Leitsatz

Beantragt der den Steuerpflichtigen vertretende Steuerberater während der Einspruchsfrist gegen einen Einkommensteuerbescheid lediglich AdV und Ruhen des Verfahrens bzw. legt gegen das diese Anträge ablehnende Schreiben – mit dem das FA auf einen bisher fehlenden Einspruch hinweist – Einspruch ein und beantragt erneut AdV, können die Schreiben nicht als Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid etwa deshalb ausgelegt werden, weil ein AdV-Antrag einen Einspruch voraussetzt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
WAAAB-27224

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