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BFH Beschluss v. - IV S 10/84

Der Kläger, Revisionskläger und Antragsteller (Kläger) ist als Rechtsanwalt in eigener Praxis tätig. Er ermittelt seinen Gewinn durch Überschußrechnung gemäß § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Im Rahmen einer 1975 durchgeführten Steuerfahndungsprüfung wurden bei ihm folgende nicht verbuchte und nicht versteuerte Geldzuflüsse festgestellt:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BFH/NV 1986 S. 665
JAAAB-28180

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