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BFH Urteil v. - V R 21/86

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war in den Streitjahren 1975 bis 1979 als Rechtsanwalt selbständig tätig. Unter anderem war er Treuhänder im Rahmen sogenannter Bauherrenmodelle (wirtschaftliche und technische Baubetreuung waren ausgenommen). Auf die Umsätze aus der Tätigkeit als Treuhänder wandte der Kläger den ermäßigten Steuersatz an (§ 12 Abs. 2 Nr. 5 des Umsatzsteuergesetzes - UStG 1973 -).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1991 S. 131
BFH/NV 1991 S. 131 Nr. 2
NAAAB-32025

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