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BFH Urteil v. - II R 95/89

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine belgische Kapitalgesellschaft, die im Inland lediglich eine Betriebstätte unterhält. Für diese erstellt sie Jahresabschlüsse. Das vom Kalenderjahr abweichende Wirtschaftsjahr beginnt am 1. November und endet am 31. Oktober.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BFH/NV 1994 S. 690
BFH/NV 1994 S. 690 Nr. 10
SAAAB-34712

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