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BFH Beschluss v. - VIII R 79/93

Das Finanzamt (FA) A setzte nach der 1974 eingereichten -- und von beiden Ehegatten unterschriebenen -- Erklärung mit Zusammenveranlagungsbescheid vom 9. August 1974 die Einkommensteuer für 1971 gegen die Kläger zu 1 sowie Revisionskläger (Kläger zu 1) und seine am 18. April 1989 verstorbene Ehefrau (Klägerin zu 2) endgültig auf 124 DM fest.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1995 S. 225
BFH/NV 1995 S. 225 Nr. 3
QAAAB-35125

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