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BFH Beschluss v. - IV B 54/97

Die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) sind zusammenveranlagte Ehegatten. Der Ehemann ist niedergelassener Tierarzt. Seine Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit ermittelte er in den Streitjahren 1989 bis 1992 durch Betriebsvermögensvergleich. In den Schlußbilanzen dieser Jahre erfaßte er jeweils auch Wertpapiere. Aus den Wertpapiergeschäften waren Verluste in Höhe von 2 262 DM (1989), 14 188 DM (1990), 6 785 DM (1991) und 4 488 DM (1992) entstanden und hatten den Gewinn entsprechend vermindert.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1998 S. 1477
OAAAB-39764

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