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NWB Nr. 2 vom Seite 93 Fach 2 Seite 8603

Die gemeinnützige Stiftung im Zivil- und Steuerrecht

Eine systematische Darstellung der rechtlichen Vorgaben und Besteuerungsfolgen

Hellmut Götz, Freiburg

Gemeinnützige Stiftungen sind weitgehend von der Steuer befreit. Zudem sind in der Regel Zuwendungen an Stiftungen bis zu 5 v. H. des Gesamtbetrags der Einkünfte und darüber hinaus bis zu 20 450 € im Jahr als Sonderausgaben abzugsfähig, bei einer neuen Stiftung sogar 307 000 € sofort oder verteilt auf zehn Jahre. Interessant ist die gemeinnützige Stiftung aber auch, wenn bereits erhebliche Vermögenswerte von Todes wegen oder durch Schenkung erworben worden sind. Wird die gesamte Erbschaft oder werden Teile davon innerhalb von zwei Jahren nach Entstehung der Steuer auf eine gemeinnützige Stiftung übertragen, erlischt insoweit die bereits festgesetzte Erbschaft- oder Schenkungsteuer rückwirkend. Der Beitrag erläutert und systematisiert die zivil- und steuerrechtlichen Grundlagen einer gemeinnützigen Stiftung. S. 94

I. Rechtsfähige Stiftungen des Privatrechts

1. Erscheinungsformen der rechtsfähigen Stiftung des Privatrechts

Die rechtsfähige Stiftung des Privatrechts ist ein selbständiges Gebilde mit eigener Rechtspersönlichkeit, welches zur Umsetzung bestimmter Ziele errichtet wird. Sie ist die einzige Rechtsform, die weder außenstehende Eigentü...