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Thüringer FG Urteil v. - III 1193/01

Gesetze: StberG § 20 Abs. 2 Nr. 3 StBerG§ 22 Abs. 1 StBerG § 22 Abs. 7

Widerruf der Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein

Zweifel an einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung

Leitsatz

1. Die Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein ist zu widerrufen, wenn eine ordnungsgemäße Geschäftsführung nicht gewährleistet ist.

2. Zweifel an einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung bestehen, wenn der durch seinen Vorstand vertretene Verein die ihm nach dem Steuerberatungsgesetz obliegenden Verpflichtungen nachhaltig missachtet, insbesondere weder die Geschäftsprüfung zeitnah innerhalb der gesetzlichen Frist durchführen lässt, noch den Bericht über die Geschäftsprüfung fristgerecht der Oberfinanzdirektion zuleitet.

Fundstelle(n):
JAAAB-44743

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