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Thüringer FG Urteil v. - II 54/99

Gesetze: AO 1977 § 39 Abs. 2 Nr. 1, BewG 1991 § 19 Abs. 3 Nr. 2

Zeitpunkt der Zurechnungsfortschreibung

Wirtschaftliches Eigentum

Enteignete Grundstücke in der ehemaligen DDR

Leitsatz

1. Eine vom bürgerlich-rechtlichen Eigentum abweichende Zurechnung eines Grundstücks kommt abgabenrechtlich in Betracht, wenn bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise zum Stichtag ein anderer die tatsächliche Herrschaft über das Grundstück ausübt und seine Position rechtlich so abgesichert ist, dass ein Herausgabeanspruch oder sonstige bedeutende wirtschaftliche Verfügungen des rechtlichen Eigentümers oder eines Dritten nahezu ausgeschlossen sind.

2. Nach diesen Grundsätzen waren enteignete Grundstücke in der ehemaligen DDR, die nach der Wiedervereinigung auf einen Entschädigungsfonds übergegangen sind, unabhängig vom Zeitpunkt der Begründung rechtlichen Eigentums bereits zum dem Entschädigungsfonds und nicht mehr den früheren – enteigneten – Grundstückseigentümern zuzurechnen.

Fundstelle(n):
AAAAB-44772

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