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BFH Urteil v. - V 187/54 U BStBl 1955 III S. 81

Leitsatz

Sind einem Antragsteller wesentliche Voraussetzungen für einen von ihm beabsichtigten Vergütungsantrag infolge des Verhaltens des Finanzamts unbekannt geblieben und konnten sie ihm aus diesem Grunde auch nicht bekannt sein, so beginnt die Antragsfrist des § 75 Abs. 1 (§ 80) UStDB 1951 zeitigstens mit dem Bekanntwerden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1955 III Seite 81
BFHE 1955 S. 214 Nr. 60
QAAAB-45863

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