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BFH Urteil v. - I 53/56 U BStBl 1957 III S. 273

Leitsatz

  1. Die Verpachtung eines ganzen Gewerbebetriebs ist nur unter den Voraussetzungen der Entscheidung des Reichsfinanzhofs VI A 495/36 vom (RStBl 1937 S. 939) ein Gewerbebetrieb. Im allgemeinen gehören die Pachteinnahmen zu den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung im Sinne des § 21 EStG. In diesen Fällen kann der Verpächter während der Pachtdauer keinen Vermögensvergleich vornehmen.

  2. Die bei Beginn der Verpachtung vorhandenen stillen Rücklagen sind im Regelfall zu schätzen und festzuhalten.

Fundstelle(n):
BStBl 1957 III Seite 273
BFHE 1958 S. 105 Nr. 65
KAAAB-46474

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