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BFH Urteil v. - I 74/58 S BStBl 1959 III S. 323

Leitsatz

  1. Zur buchmäßigen Behandlung der Abbruchkosten von Gebäudeteilen auf betrieblich genutzten Grundstücken.

  2. Wird ein Betriebsgebäude abgerissen und durch einen Neubau ersetzt, so kann in der Regel der Restbuchwert des alten Gebäudes abgeschrieben werden. Die Abbruchkosten erhöhen im allgemeinen die Herstellungskosten des Neubaues.

Fundstelle(n):
BStBl 1959 III Seite 323
BFHE 1960 S. 162 Nr. 69
OAAAB-46759

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