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BFH Urteil v. - II 259/57 S BStBl 1959 III S. 417

Leitsatz

Gibt jemand einem anderen unentgeltlich einen Geldbetrag zum Erwerb eines Gegenstands, so ist es Frage des Einzelfalles, ob der Geldbetrag oder der damit erworbene Gegenstand als geschenkt zu gelten hat. In dieser Richtung muß auf den Willen der Beteiligten bzw. des Zuwendenden allein abgestellt werden.

Fundstelle(n):
BStBl 1959 III Seite 417
BFHE 1960 S. 420 Nr. 69
HAAAB-47019

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