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BFH Urteil v. - IV 302/58 U BStBl 1962 III S. 81

Leitsatz

  1. Zins- und Gebührenforderungen, die Pfandleihern gegen den Verpfänder zustehen, sind auch bei reiner Sachhaftung der Pfänder in der Schlußbilanz jeweils mit dem Anteil zu aktivieren, der auf das abgelaufene Jahr entfällt.

  2. Zur Frage, wie die Rechnungsabgrenzung in den Fällen der vorliegenden Art durchzuführen ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1962 III Seite 81
BFHE 1962 S. 212 Nr. 74
LAAAB-47450

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