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StuB Nr. 10 vom Seite 449

Der Impairment-Only-Ansatz des IASB: Goodwillbilanzierung nach IFRS 3 „Business Combinations”

Dipl.-Ök. Marcus Bieker und Dr. Maik Esser, beide Bochum
Die Kernfragen:
  • Welche Neuregelungen ergeben sich aus IFRS 3?

  • Wie ist der Goodwill Impairment Test durchzuführen?

  • Ab wann sind die Neuregelungen anzuwenden?

I. Einleitung

Mit Veröffentlichung des International Financial Reporting Standard 3 (IFRS 3) „Business Combinations” und den damit einhergehenden Neufassungen von IAS 36 „Impairment of Assets” sowie IAS 38 „Intangible Assets” am hat das International Accounting Standards Board (IASB) die bereits Ende 2002 erschienenen Entwürfe ED 3, ED-IAS 36 sowie ED-IAS 38 in endgültige Rechnungslegungsstandards umgesetzt. Die herausgegebenen Regelungen markieren das Ende der ersten Phase des „Business Combinations Project”, im Rahmen dessen eine Konvergenz bezüglich der im Sommer 2001 reformierten US-GAAP-Standards zur Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen im Vordergrund steht (vgl. SFAS 141 „Business Combinations” sowie SFAS 142 „Goodwill and Other Intangible Assets”). Neben dem Verbot der Interessenzusammenführungsmethode betrifft dies im Kern die umstrittene Abschaffung der planmäßigen Goodwillabschreibung zugunsten eines Impairment-Only-Ansatzes. Ziel des vorliegenden Beitrags ist es, die Neuregelungen des IASB zur Goodwil...