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StuB Nr. 12 vom Seite 612

Der neue § 370a AO: Hoffnung auf eine vernünftige Rechtsprechung oder auf den Gesetzgeber?

von RA Dr. K. Jan Schiffer, Bonn

In dem Gesetzgebungsverfahren zum Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz haben sich verhängnisvolle Fehler eingeschlichen, die zu erheblichen Problemen in der Praxis führen (vgl. StuB 2002 S. 341). Dazu hat Meyer (MdB, Mitglied des Rechtsausschusses im Deutschen Bundestag und Ordinarius für Strafrechtslehre an der Universität Hannover) in einem Interview Stellung genommen (DStR 2002 S. 879 ff.). Das Interview, dessen wichtigste Inhalte im Folgenden kurz skizziert werden, gibt einen bemerkenswerten Blick auf die Arbeit des Gesetzgebers. Es wird jedem steuerlichen Berater ausdrücklich zur Lektüre empfohlen.

Steuern sind zu zahlen! Gerade das sog. Organisierte Verbrechen ist schärfstens zu bekämpfen! Darüber besteht Einigkeit. Auch eine „einfache” Steuerhinterziehung ist nicht hinzunehmen, denn Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt! Allerdings geht es auch nicht an, angesichts der bedauerlicherweise als Massendelikt zu konstatierenden Steuerhinterziehung, über § 370a AO unzählige Steuerverbrecher in Deutschland zu schaffen. § 370a AO ist deshalb einschränkend auszulegen (näher dazu Schiffer, StuB 2002 S. 341 ff. und BB 2002 S. 1174; Spatscheck/Wulf, DB 2002 S. 392 ff.). Das sieht auch Meyer so und hofft dazu auf eine v...